Disclaimer: Nachfolgender Text stellt keine Rechtsberatung dar, sondern ist ein von Laien für Laien erarbeitetes Dokument. Die Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für etwaige Nachteile, die dem Leser durch die Verwendung des hier veröffentlichten Materials entstehen könnten, übernehmen die Autoren keinerlei Verantwortung oder Haftung. Kopieren, Verbreiten und Modifizieren des Textes ist erlaubt und erwünscht, so lange die Urheber (Andreas Koppenhöfer, Ulli Horlacher, Thomas Görlich) genannt werden und der Text nicht kommerziellen Zwecken zugeführt wird.
oder, ganz einfach gesagt: IANAL, alles IMHO und PD! ;)
Nachfolgendes Schreiben geht hervor aus einem Entwurf von Andreas Koppenhöfer (BelWue). Bekannt geworden ist der Brief in der Version von
Ulli Horlacher (aka Framstag), die er anläßlich eines
Vortrags beim CCC Ulm zum Thema "Spam - Ursache, Auswirkungen und Bekämpfung"
vorgestellt hat und die sich als "Framstags freundlicher Folterfragebogen" großer Beliebtheit erfreut.
Ich veröffentliche hier eine modifizierte Fassung. Ebenso wie Andreas und Ulli bin ich juristischer Laie, die Lektüre des
Bundesdatenschutzgesetzes hat mich aber zu der Überzeugung
gebracht, daß in Ulli Horlachers Version des Briefes in vielen Fällen auf falsche Paragraphen verwiesen wird -
was der erwünschten Wirkung des Briefes eher abträglich ist. Außerdem habe ich
ein paar Sätze hinzugefügt, die die Handhabe des Schreibens erleichtern.
Eine kleine Bedienungsanleitung: Dieser Brief eignet sich gleichermaßen im Einsatz gegen unverlangt
zugesendete Werbung per Briefpost und per Email. Bei Einsatz gegen Briefpost-Werbung empfiehlt es sich,
ebenfalls per Briefpost zu antworten. Es spricht zwar nichts dafür, daß Email einen geringeren Stellenwert
hat als SnailMail, in der Praxis jedoch nehmen viele Firmen Briefpost bedeutend ernster als Email. Bei Einsatz
gegen Email ist der Versand als Mail adäquat. Allerdings sollte man sich seine Gegner sorgfältig aussuchen
- als Autoreply gegen jedweden Spam wird er dem Urheber in erster Linie als Adressenverifikation dienen.
Nur deutsche Spammer müssen sich an die darin formulierten Forderungen gebunden fühlen - das allerdings
völlig zurecht...
Wer das Schreiben per Mail verschickt, sollte seine Mail mit PGP oder S/MIME elektronisch
signieren (sofern vorhanden).
hier kommt TFFFFF:
(bei snail-mail spam deine postadresse(n) eintragen, bei email spam deine email adresse(n), bei sms-spam deine handy-nummer... usw.)Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
Richtig eingesetzt, zeigt dieser Brief durchschlagende Wirkung - Rückantwort
in fast allen Fällen innerhalb der Frist.
Und nun viel Erfolg bei der Verwendung!
(c) Thomas Goerlich, 21.05.2001