From: Andreas Portz, Andreas.Portz@gmx.de
Subject: Re: Einmal la mer und zurück, bitte!
Date: Thu, 15 Apr 1999 20:05:31 +0100
Organization:

Thomas Schade (and some others) wrote:

> > nämlich böse eskaliert. So wie es aussieht haben mich die Gallier zur
> > Persona non grata erklärt und per Haftbefehl zur Fahndung
> > ausgeschrieben. Kein :-) !!!! Selbstverständlich werde ich mich auch
>
> Könntest du diesen Punkt vielleicht auch etwas weiter ausführen? Ich
> meine man könnte, auch wenn die Ureinwohner es selbst vielleicht anders
> sehen, Korsika doch zu Frankreich zählen...

Tja, da habe ich mir auch schon Gedanken drüber gemacht. Aber ich denke
nicht, daß die bei der Überfährung von F, I, oder Sardinien aus den Ausweis
durch die EDV laufen lassen.

Aber zu den Fakten:

Wie sich manche eventuell noch dunkel erinnern, habe ich mich vor gut
eineinhalb Jahren in F mit dem Mopped ganz übel auf die Schnauze gelegt. Die
Bullerei, die mich danach im l'Hopital de Saverne vernommen haben sind zu
dem Schluß gekommen, daß wegen mangelndem Alkoholkonsum und niemand anderes
außer einer Leitplanke beteiligt, gefährdet oder gar verletzt die Sache
juristisch ausgestanden sein sollte.
Nach gut einem halben Jahr kam ein französichsprachiger Schrieb von dem
Saverner Gericht, daß ich wg. "schlimmen Verfehlungen im öffentlichen
Straßenverkehr (Verursachen eines Verkehrsunfalls durch überhöhte
Geschwindigkeit)" blabla 1150,- in Landeswährung abgeben soll. Das ganze
habe ich kurz mit der Bemerkung gekontert, daß die Beamten damals *keine*
überhöhte Geschwindigkeit im Protokoll festgestellt haben. Des weiteren
befände ich mich hier in Deutschland und ich hätte die Anzeige und vor allem
die Rechtsbehelfsbelehrung bitte in einer mir verständlichen Sprache.
Knapp ein Jahr Ruhe.
Dann kommt per Einschreiben mit Rückschein eine Ladung des für mich
zuständigen Amtsgerichts: ich solle doch bitte persönlich erscheinen und im
Rahmen innereuropäischer Rechtshilfe ein Schriftstück des Gerichts zu
Saverne wegen einer bevorstehenden Verhandlung in Empfang nehmen. Der Termin
(wieder alles in franz.!) war dann auch wegen der langen Postlaufzeit und
der eingeschalteten Staatsanwaltschaft (man mußte mich erst per
Melderegister "ausfindig" machen, da die Gallier "André" als Name notierten)
schon bis auf wenige Tage herangekommen. Nun findet mal über die Woche einen
Anwalt, der Französisch und Deutsch kann, sich mit franz. Verkehrsrecht
auskennt und außerdem noch sehr kurzfristig einen Termin frei hat ... Eben!
Und selbst wenn, ich wäre bestimmt nicht dort erschienen um mich in
Beugehaft nehmen zu lassen. Nennt sich wohl Säumnisurteil.
Nach starkem Nachbohren hat sich die Rechtspflegerin glücklicherweise dazu
überreden lassen, mir auch noch die anderen anhängenden Papiere vorzulesen
bzw. zu kopieren, sonst wüßte ich jetzt nicht mal offiziell, was ich auch so
herausgefunden habe: es gibt kein Vollstreckungshilfeabkommen mit F. Die dt.
Staatsanwaltschaft hat mir bestätigt, daß mir auf zivilisiertem Grund nix
passieren kann.

  -Andreas