Harry Jääskeläinen schrieb in Nachricht <7bipja$779$1@desperado.indians>...
>..Kadi..
>
[Fahrtenbuch]
Oh Mann!
Heiliger Boden Ihr armen Fahrtenbüchler mit miesem Anwalt und diejenigen,
die sich von den Streifen-Hörnchen einschüchtern lassen!
Überlegt mal , wie lange es dauert, bis Euch Euer Vergehen mitgeteilt wird.
3 Wochen? 4?
Dann schaut Euch mal folgendes an:
OVG Münster, Urt. v. 10.3.1975 - XIII A 602/74
1. Bei Anordnung einer Fahrtenbuchauflage muß die Verkehrsbehörde von sich
aus prüfen, ob die nach dem Täter der Zuwiderhandlung angestellten
Ermittlungen nach Art, Umfang und zeitlicher Abfolge so durchgeführt worden
sind, daß ihre Erfolglosigkeit eine angemessene Grundlage für eine
Fahrtenbuchauflage darstellt.
2. Einer Fahrtenbuchauflage kann entgegenstehen, daß der Halter ERST AM 18.
TAG NACH der Zuwiderhandlung von einem Verkehrsverstoß unterrichtet worden
ist, der nach den Tatumständen dem Fahrer unbewußt unterlaufen sein könnte.
Noch Fragen?
:-)
CU
Connor
...there can only be one !!!