Hi Bikers,
Für die, die's interessiert:
Die Schutzkleidung eines Motorradfahrers dient ausschließlich der
Sicherheit. Der Schädiger hat - bei 100%iger Haftung - im Falle der
Wiederbeschaffung beschädigter Kleidungsstücke den Wert dieser
Kleidungsstücke ohne Abzug "neu für alt" zu ersetzen, da eine
Vermögensvermehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung nicht eintritt.
Gericht AG Lahnstein, Urteil 31.3.98 AZ: 2 C 44/98
Quelle: http://www.recht-und-verkehr.de
Hab ich hier (drm) nicht schon was gelesen von wegen doch Abzug "neu
für alt" ?
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Mopped ergo sum
Kawa ZXR750H, 44Mm