From: |
Ulrich Breit, breit@negendank-patent.de
|
Subject: |
Verfahren wg. Lasermessung eingestellt!
|
Date: |
Tue, 12 Jan 1999 11:37:52 GMT
|
Organization: |
Patentanwaelte Hauck Graalfs Wehnert Doering Siemons
|
(F'Up de.rec.motorroller)
Hallo,
eine interessante Nachricht: Ein Verfahren wegen Laser-Messung eines
Zweirades wurde eingestellt!
Der Sachverhalt:
München, Claudius-Keller-Str. Juni 1998: Lasermessung des anfließenden
Verkehrs. Die CKStr hat in diesem Bereich zwei Fahrstreifen. Die
Messung hatte 69 km/h ergeben, dagegen hatte ich Einspruch eingelegt.
Das Schreiben und die darin verwendete Argumentation sind in einem
parallelen Posting in de.rec.motorroller ("Lasermessung: der 1.
Schriftsatz") wiedergegeben.
Vor Gericht:
Zur Hauptverhandlung erschien der Zeuge Polizeibeamte nicht: 2
Minuspunkte bei der Richterin, die selbst Roller fährt. Allerdings
stellte die R. "ganz informell" von vornherein klar, daß -obwohl meine
Argumente ganz vernünftig klängen- sie den Sachverhalt nicht
beurteilen könne und bei 75DM ein Gutachter nicht in Frage käme.
Da der Zeuge Polizeibeamte nicht erschienen war wurde zu einem neuen
Termin geladen.
Vor diesem neuen Termin reichte ich einen weiteren Schriftsatz mit
neuen Argumenten ein (paralles Posting in de.rec.motorroller
"Lasermessung: der 2. Schriftsatz"), die sich insbesondere auf eine
pol. Dienstanweisung stützten, aus der sich ergibt, daß der Meßkegel
bei Entfernungen über 115m größer ist als mein Roller.
Zum neuen Termin erschien der Zeuge Polizeibeamte. Seine Aussagen zur
Verkehrslage und zu evt. mitgemessenen Fahrzeugen waren zuerst, daß er
sich nicht genau erinnern konnte, es stünde alles im Protokoll. Da
fand sich aber nur etwas über den rückwärtigen Verkehr auf dem
benauchbarten Fahrstreifen. Dann machte er aber doch die Aussage, in
unmittelbarer Umgebeung seien keine Fahrzeuge gewesen.
Ähnlich zur lage des Fadenkreuzes bei der Messung: Zuerst war er sich
nicht sicher, ob am Helm oder am Scheinwerfer; auf Nachhaken der R.
bezeugte er dann, das Fadenkreuz sei auf den Scheinwerfer eingestellt
gewesen.
Die Richterin befragte den Zeugen weiter zu einem publizierten
Gutachten des Dipl.Phys. Löhle (oder so ähnlich) aus 1996, das
feststellte, bei Zweirädern seien auf Grund deren schmaler Siluette
unkorrekte Messungen wg. "Schwenkfehlern" nicht auszuschließen. Dazu
konnte sich der Zeuge Polizeibeamte nicht äußern.
Die Entscheidung:
Verfahren wird eingestellt, ich habe meine außergerichtlichen Kosten
zu tragen ( 2mal per Roller zum Gericht :-).
Nach Gericht:
Der Zeuge Polizeibeamte meinte vor dem Gerichtsaal -sichtlich
verärgert- noch zu mir, er werde mit seinem Dienststellenleiter
sprechen und man werde schon sehen, ob das Verfahren eingestellt
würde. Schaun mer mal.
Anmerkungen:
Die R. hätte den Sachverhalt gerne geklärt, würde eine Gutachter aber
erst bei der Frage eines Fahrverbotes bestellen.
Der Einstellung kam vielleicht auch zu Gute, daß die Begründung einer
Verurteilung allen vorgetragenen Zweifeln nachzugehen hat, wenn solche
am Meßverfahren geweckt wurden (vgl.
www.informatik.fernuni-hagen/mitarbeiter/speed/speed_recht_11.html ).
Die Speeding_FAQ von M. Heier hat mir bei der Abfassung meiner
Schriftsätze sehr geholfen, im sei herzlich dafür gedankt.
Sobald ich was schriftliches habe, melde ich mich.
Gespannt bin ich nur, ob die an der Stelle noch (Roller) messen, ich
habe sie zumindest
seit dem fraglichen Juni nicht mehr dort gesehen.
Servus
Ulrich