Am 1. Januar treten in Deutschland neue Regeln fuer Verstoesse im
Strassenverkehr in Kraft.
- Fahren unter Alkoholeinfluss gilt ab 0,5 Promille schon als
Ordnungswidrigkeit. Kosten: 200 DM und 2 Flens.
- Fahren unter Drogeneinfluss kann mit Bussgeldern bis zu
3000,- und Fuehrerscheinentzug bis zu 3 Monaten geahndet
werden.
- Bei Fahranfaengern verlaengert sich die Probezeit auf 4 Jahre
wenn sie in den ersten beiden Jahren Punkte gesammelt haben.
(Auch 1a ???)
- Wenn sich der Fahrer bei einem leichten Zusammenstoss im
ruhenden Verkehr binnen 24 h bei der Polizei meldet,
wird er nicht mehr wg. Unfallflucht bestraft.
- Bei einem Fahrverbot kann man, wenn noch keine Punkte in
Flensburg vorlagen, innerhalb von 4 Monaten ab Rechtskraft
waehlen, wann man den Lappen abgibt.
Quelle: ADAC, Muenchen/BR-Text
.m.
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Disclaimer: Denjenigen, die in diesem Artikel die Worte Schund, Bloedsinn,
Mist, Unfug, bescheuert, Weichei, Schwuchtel oder DAU vermissen, und deshalb
an seiner Authentizitaet zweifeln, sei versichert, dass der rosa Feiertags-
filter in Kuerze wieder dem newsgruppentypischen Plauderton weichen wird.