From: Mathias Hehn, mathias@euler.fernuni-hagen.de
Subject: TUEV: ARGGHHH...
Date: 4 Mar 1996 08:14:06 GMT
Organization: FernUniversitaet Hagen

Hi,

heute muß ich mir meinen Frust mit dem TÜV von der Seele reden...

Die Vorgeschichte:
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Ich habe vor einer Weile meine XT350 entdrosseln lassen. Der
Händler sagte mir, daß seit kurzem eine neue Regelung in Kraft
sei, nach der gewisse Änderungen nicht mehr in Brief und Schein
einzutragen wären, sondern eine Anbaubestätigung ausreiche.

Ein Telefonat mit einem Herrn Poggenpohl (oder so), dem Leiter des
TÜV Dortmund, ergab, daß dies auch bei Entdrosselung zulässig sei.
Ich bin also zum TÜV gefahren, habe den Typen mit der Taschenlampe
mein Motorrad filzen lassen -> alles ok. Ich bekam einen DIN-A4-
Zettel in die Hand gedrückt: "..blablub bestätige ordnungsgemäßen
Einbau..." 
Und jetzt kommt's:
"Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich, aber möglich"
Der TÜV-Onkel bestätigte mir auf Anfrage, daß jetzt alles ok sei.

Ich fuhr dann zur Versicherung, bei der man mir aber mitteilte, man
wisse schon Bescheid (Anruf vom Straßenverkehrsamt oder so).
Seit dem Tag zahle ich die höhere Versicherungsklasse, wurde in
2 Verkehrskontrollen nicht behelligt" "achja, so ein Zettel reicht
ja neuerdings..."

Der Oberhammer:
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So, nun war 2/96 eine HU fällig. Am 1.3. war die Kiste zur
Inspektion mit HU. Als ich kam, um das Motorrad abzuholen, war
gerade eine Menschentraube (3 Mechaniker, 1 Meister, 1 Juniorchef,
1 TÜV-Prüfer) um meine XT versammelt.
Der TÜVler hielt mir ein Schreiben vom Verkehrsministerium vor die
Nase, nach dem bei Leistungsänderungen oben geschildertes Vorgehen
*nicht* zulässig sei, sondern die Papiere zu korrigieren sind.
Das Schreiben kam erst über 1 Monat *nach* meiner Umrüstung.
Also hatten sich der Leiter des TÜV und alle seine Angestellten
geirrt, ich war unbemerkt 1,5 Jahre illegal gefahren.

Der Oberhammer II:
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1) Der TÜVler durfte mir keine Plakette geben, da die Papiere nicht
   stimmten.
2) Ich konnte die Änderung nicht eintragen lassen, da ich keine
   gültige Plakette hatte.

1) + 2) => Motorrad in die Garage stellen, bis eines Tages die
STVZO abgeschafft wird :-(

Zum Glück einigten wir uns nach *LANGER* Diskussion darauf, daß
ich dennoch die Plakette bekam ("eigentlich darf ich das nicht!")
mit der Auflage, den "geringfügigen Mangel" fehlerhafte Eintragung
umgehend zu korrigieren.

Irgendwie habe ich gerade mein letztes Vertrauen in die 
Institution "TÜV" verloren. Was kann der Enduser dafür,
wenn man ihm falsche Angaben macht?

  Mathias (Wo sind meine Blutdrucktabletten ? ;-)

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Mathias Hehn                             mathias.hehn@fernuni-hagen.de
                                   hehn@ls7.informatik.uni-dortmund.de
"Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden" StVO$27(6)