Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen
aka TFFFFF aka TFFFF aka T5F


Disclaimer: Nachfolgender Text stellt keine Rechtsberatung dar, sondern ist ein von Laien für Laien erarbeitetes Dokument. Die Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für etwaige Nachteile, die dem Leser durch die Verwendung des hier veröffentlichten Materials entstehen könnten, übernehmen die Autoren keinerlei Verantwortung oder Haftung. Kopieren, Verbreiten und Modifizieren des Textes ist erlaubt und erwünscht, so lange die Urheber (Andreas Koppenhöfer, Ulli Horlacher, Thomas Görlich) genannt werden und der Text nicht kommerziellen Zwecken zugeführt wird.

oder, ganz einfach gesagt: IANAL, alles IMHO und PD! ;)


Nachfolgendes Schreiben geht hervor aus einem Entwurf von Andreas Koppenhöfer (BelWue). Bekannt geworden ist der Brief in der Version von Ulli Horlacher (aka Framstag), die er anläßlich eines Vortrags beim CCC Ulm zum Thema "Spam - Ursache, Auswirkungen und Bekämpfung" vorgestellt hat und die sich als "Framstags freundlicher Folterfragebogen" großer Beliebtheit erfreut.
Ich veröffentliche hier eine modifizierte Fassung. Ebenso wie Andreas und Ulli bin ich juristischer Laie, die Lektüre des Bundesdatenschutzgesetzes hat mich aber zu der Überzeugung gebracht, daß in Ulli Horlachers Version des Briefes in vielen Fällen auf falsche Paragraphen verwiesen wird - was der erwünschten Wirkung des Briefes eher abträglich ist. Außerdem habe ich ein paar Sätze hinzugefügt, die die Handhabe des Schreibens erleichtern.

Eine kleine Bedienungsanleitung: Dieser Brief eignet sich gleichermaßen im Einsatz gegen unverlangt zugesendete Werbung per Briefpost und per Email. Bei Einsatz gegen Briefpost-Werbung empfiehlt es sich, ebenfalls per Briefpost zu antworten. Es spricht zwar nichts dafür, daß Email einen geringeren Stellenwert hat als SnailMail, in der Praxis jedoch nehmen viele Firmen Briefpost bedeutend ernster als Email. Bei Einsatz gegen Email ist der Versand als Mail adäquat. Allerdings sollte man sich seine Gegner sorgfältig aussuchen - als Autoreply gegen jedweden Spam wird er dem Urheber in erster Linie als Adressenverifikation dienen. Nur deutsche Spammer müssen sich an die darin formulierten Forderungen gebunden fühlen - das allerdings völlig zurecht...
Wer das Schreiben per Mail verschickt, sollte seine Mail mit PGP oder S/MIME elektronisch signieren (sofern vorhanden).

hier kommt TFFFFF:


Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke


Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:

(bei snail-mail spam deine postadresse(n) eintragen, bei email spam deine email adresse(n), bei sms-spam deine handy-nummer... usw.)
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).

(Optionale Zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen Fällen nötig:)
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3


Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen

(Name)

Richtig eingesetzt, zeigt dieser Brief durchschlagende Wirkung - Rückantwort in fast allen Fällen innerhalb der Frist.
Und nun viel Erfolg bei der Verwendung!


(c) Thomas Goerlich, 21.05.2001